Nachwuchsförderung im Sport
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Die "Deutsche Gesellschaft für Sportförderung e.V." ist mit Bescheid vom 09.02.2017 durch das Finanzamt Eilenburg (Steuer-Nr. 237/143/04054) wegen ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigter gemeinnütziger Zwecke zur Förderung des Sports nach § 60a Abs. 1 AO anerkannt.

Die "Deutsche Gesellschaft für Sportförderung e.V." ist somit berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden,  Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.

 

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